Die Kanzlei mit dem Schwerpunktgebiet Immobilienrecht, einschließlich der Schrottimmobilien, wurde von mir 1978 in Hamburg gegründet. Parallel zu dieser Tätigkeit war ich von 1978 bis 2011 als Syndikus in der Rechtsabteilung eines großen Kreditinstituts tätig.
Ihr Vorteil - Meine Erfahrung
Der große Vorteil, der sich aus meiner Beauftragung ergibt, besteht darin, dass ich als Syndikus der Bank sowohl Erfahrungen auf Seiten des Kreditgebers habe wie auch als Anwalt die Interessenlagen aller Beteiligter, Schuldner, Gläubiger und Erwerbsinteressenten aus zahlreichen Verfahren aus der Kanzlei kenne.
Ich bin seit 1981 auf dem Gebiet der Vollstreckung tätig und konnte in meiner langjährigen Praxis mehr als 1.000 Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen abwickeln.
Mein tätig werden als Anwalt setzt einen von Ihnen unterschriebenen Auftrag und eine Vollmacht sowie die schriftliche Annahme des Auftrags durch mich voraus. Die Nutzung eines email-Kontaktes dient ausschließlich dem Einstieg bzw. der Interessensbekundung. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang gesetzte Fristen z.B. beim Amtsgericht.
Ein bereits erteilter Auftrag kann abweichend von der zuvor vereinbarten Schriftform per email oder auch mündlich erweitert werden, ggf. auf andere Verfahren ausgedehnt werden. Als Annahme
gilt hier das Tätigwerden des Anwalts. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Mandatsbedingungen, die in der Kanzlei offen ausliegen und dem Mandanten auf Wunsch ausgehändigt werden
können.