In Abteilung II des Grundbuches können folgende Belastungen eingetragen sein:
1. Erbbaurecht
2. Vormerkung
4. Testamentsvollstreckungsvermerk
b) Persönliche Dienstbarkeiten
6. Nießbrauch
7. Persönlich beschränkte Dienstbarkeiten
9. Reallasten
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