Grundstücksgleiche Rechte

Bei grundstücksgleichen Rechten handelt es sich um Rechte, die im Bestandverzeichnis des Grundbuches wie Grundstücke verzeichnet sind und vergleichbar behandelt werden, ohne Grundstück zu sein. Die wesentlichsten Rechte sind:


⇒    Erbbaurechte nach dem Erbbaurechtsgesetz,

 

⇒    Anteile von Grundstücken verbunden mit Sondernutzungsrechten an Gebäudeteilen in Form

      von Wohnungseigentum und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie

 

⇒    Das selbstständige Gebäudeeigentum im Beitrittsgebiet.

 

 

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