Grundstückskaufvertrag

Bei Grundstückskaufverträgen handelt es sich um Verträge über den Erwerb von Grundstücken. Anders als die Vielzahl der Verträge des täglichen Lebens bedürfen sie stets der notariellen Beurkundung. Gleiches gilt für Verträge über den Erwerb von Erbbaurechten, Wohnungs- und Teileigentum sowie Gebäudeeigentum.

 

 

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