Der Gläubiger kann den Schuldner auch nach der Versteigerung wegen einer noch bestehenden Restforderung in Anspruch nehmen. Bei verbleibenden hohen Restschulden kann ein Schuldner, der Verbraucher ist, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, eine Befreiung von den Restschulden über eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung erlangen.
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