Schuldrechtlichen Ansprüche sind Ansprüche darauf, dass die Parteien die Ansprüche, zu denen sie sich z.B. in einem Kaufvertrag verpflichtet haben, erfüllen. Dabei muss z.B. der Verkäufer die verkaufte Sache übergeben und dem Käufer das Eigentum an der gekauften Sache verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
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