Das Zwangsversteigerungsverfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) ist ein Verfahren, bei dem hoheitlich mit Hilfe des Vollstreckungsgerichts in das in Artikel 14 GG geschützte Eigentumsrecht eingegriffen wird.
Es handelt sich dabei um ein Verfahren, bei dem ein Gläubiger auf Grund eines Pfandrechts oder sonstiger persönlicher Forderungen die Verwertung einer Immobilie betreibt.
Das Verfahren ist sehr formal und gibt dem Eigentümer / Schuldner als Ausfluss der Eigentumsgarantie in Artikel 14 GG zahlreiche Rechtsmittel.
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