Schrottimmobilien - Wir helfen Ihnen gegen Immobilien Betrüger

DIE KENNTNIS DER TÄUSCHUNG MUSS DEN BANKEN NACHGEWIESEN WERDEN

Zeichnung Mann Denkblase

Was sind Schrottimmobilien? Die so genannten "Schrottimmobilien" beschreiben einen Immobilien Betrug, bei dem der Käufer eine Immobilie weit über Wert ersteht. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen werden Renditeerwartungen versprochen, die das Objekt nicht einhalten kann. Wer auf einen solchen Immobilien Betrüger hereingefallen ist benötigt professionelle, rechtliche Unterstützung.

 

Täuschung nachweisen: Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt die Nachweisführung der Täuschung der Verbraucher beim Erwerb und der Finanzierung. Diesen Nachweis zu erbringen erfordert ein sehr detailliertes Wissen über die typischen Abläufe und Fehler bei der Anbahnung der Geschäfte und Vermittlung der Finanzierungen zu den Kreditinstituten.


Mein Wissen - Ihr Vorteil! Ich habe umfangreiches Wissen um einzelne Abläufe und Zusammenhänge auf Grund meiner langjährigen Tätigkeit im Kreditinstitut. Ich war regelmäßig beratend zur Vermeidung von Haftung auf Seiten der Banken eingebunden. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

SCHROTTIMMOBILIEN - NICHT IMMER LIEGT EIN IMMOBILIEN BETRUG VOR

Nicht jeder, der ein Haus oder eine Eigentumswohnung erworben hat, die den Erwartungen auf Wertsteigerungen und höhere Mieteinnahmen nicht stand hält, ist von Täuschung oder Betrug beim Erwerb einer sogenannten Schrottimmobilie betroffen.


Überhöhte Preise wurden gezahlt, weil teilweise geschickte Anpreisungen des Verkäufers zu möglichen Wertsteigerungen ungeprüft und unkritisch als Tatsachen hingenommen wurden. Diese Praxis wurde verstärkt auch nach der Wiedervereinigung, z.B. mit Schrottimmobilien in Berlin und Leipzig, betrieben.


Bevor ein gerichtliches Verfahren angestrebt wird, sollten Sie sich an einen mit der Materie vertrauten Anwalt wenden der eine emotionslose Aufklärung betreibt. Die Behauptung der Täuschung ersetzt nicht das Aufzeigen und Beweisen von Tatsachen, die die Ansprüche stützen.

TYPISCHE ANZEICHEN FÜR EINEN IMMOBILIENBETRUG MIT SCHROTTIMMOBILIEN

Sie glauben, Sie sind auf Grund falscher Angaben des Verkäufers oder eines von diesem eingeschalteten Vermittlers zum Wert und/oder Mietertrag einem Betrug erlegen und haben ein Haus oder eine Eigentumswohnung und damit eine Schrottimmobilie weit überteuert erworben? Um sich darüber im Klaren zu werden, ob es sich tatsächlich um einen Immobilienbetrug handelt sollten Sie sich vorab folgende Fragen stellen und zur professionellen Klärung der Sachlage Kontakt zu mir aufnehmen:


  • Der Mietertrag wurde vorgetäuscht durch eine vom Verkäufer gestellte befristete Mietgarantie, die ebenso wie eine überhöhte Provision für die Vermittlung der Immobilie über den Kaufpreis mitfinanziert wurde?

 

  • Ein Gutachten kann bestätigen, dass der Kaufpreis für das Haus oder die Wohnung zum Zeitpunkt des Erwerbs sittenwidrig überhöht war?

 

  • Die Finanzierung des Objekts wurde Ihnen durch den Verkäufer / Vermittler zusammen mit dem Kauf vermittelt?

 

  • Die finanzierenden Banken hatten sich nach eigener Einschätzung des Objekts im Vorwege zur Finanzierung in bestimmter Höhe des Kaufpreises gegenüber dem Verkäufer / Vermittler bereiterklärt?

 

  • Die finanzierenden Kreditinstitute konnten auf Grund eigener Markkenntnis einen Informationsvorsprung über Sach- und Ertragswert des Objektes haben?

 

  • Für den Vertrieb zum Verkauf des Objektes wurde eine deutlich überhöhte Provision gezahlt, diese wurde Ihnen aber nicht offen gelegt?

 

Auch wenn zwischenzeitlich die Rechtsprechung reagiert hat und bei Schrottimmobilien-Urteilen verbraucherfreundlichere Entscheidungen getroffen wurden, brauchen Sie einen Anwalt, der mit den Banken auf Augenhöhe verhandeln kann und Sie gerichtlich mit dem erforderlichen Wissen vertreten kann.

 

Sprechen Sie mich an. Nach Vorlage Ihrer schriftlichen Unterlagen besprechen wir Ihr Problem im Rahmen einer Erstberatung zum Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Hans-Jürgen Buhlert

 

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